Mitgliedsbescheinigungen für die Behörde

Da damit zu rechnen ist, das in der nächsten Zeit wieder Anfragen der Behörden zur Mitgliedschaft in Verein und Verband nachgefragt werden, werden die betroffenen Mitglieder gebeten bitte rechtzeitig

die Bescheinigung beim Vorstand nachzufragen. Der Vorstand benötigt ggf ein paar Tage, um die Bescheinigungen auszustellen.

Da sich die Behörde auch das Schiessbuch als Nachweis (in der Bescheinigung wird darauf verwiesen) vorlegen läßt, weisen wir noch einmal darauf hin, dasEintragungen in das Schiessbuch nur bei Teilnahme am Training/Wettkampf vorgenommen werden.

Wir weisen aber darauf hin das die, teilw. von den Behörden entwickelten Formulare nicht ausgefüllt werden können, da dort Eintragungen vom Verein gemacht werden sollen die wir nicht so bestätigen können. Die Schützen müssen den Nachweis über die Trainingseinheiten über ihr Schießbuch führen.

In unserer Schießkladde tragen sich die beim Training anwesenden Schützen selbst ein. Bitte beachten, das die Kladde vom Vorstand geführt bzw. verwahrt wird – bei Abwesenheit ist eine Eintragung in eine Liste  möglich, die im Schließfach des Vereins verwahrt und nachträglich in die Schießkladde eingefügt wird.

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