Neue Bedürfnisregelungen des RSB ! Bitte beachten!

Der RSB hat die Regeln für die Erteilung eines Bedürfnisses dem neuen Waffengesetz „angepaßt“.

Wer zukünftig ein Bedürfniss beantragen möchte, muß nachweisen  – im Verein mit dieser Waffe auch schießen zu können – dh. die Trainingsmöglichkeit muß auf einem Schießstand des Vereins gegeben sein.

Der Vorstand hat, um dieses Problem für langwaffenschützen zu lösen, ab 2021 eine Langwaffenbahn für KK in Bergeborbeck angemietet. Das Training dort ist während des KW-Trainings am Montag möglich. Bitte sorgt dafür, das eine Standaufsicht vor Ort ist.

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