
Bei der Ausstellung von Bescheinigungen über die Mitgliedschaft im Verein werden sich ab 2026 einige grundlegende Änderungen ergeben.
Diese Bescheinigungen werden wohl ab 2026 nicht mehr vom Verein ausgefüllt, sondern sollen beim RSB beantragt werden.
Näheres ist auf der Homepage des RSB nachzulesen.
Da sich die Behörde das Schiessbuch als Nachweis vorlegen läßt, weisen wir noch einmal darauf hin, das Eintragungen in das Schiessbuch nur bei Teilnahme am Training/Wettkampf vorgenommen werden.
Wir weisen aber darauf hin das die, teilw. von den Behörden entwickelten Formulare nicht ausgefüllt werden können, da dort Eintragungen vom Verein gemacht werden sollen die wir nicht so bestätigen können. Die Schützen müssen den Nachweis über die Trainingseinheiten über ihr Schießbuch führen.
In unserer Schießkladde tragen sich die beim Training anwesenden Schützen selbst ein. Bitte beachten, das die Kladde vom Vorstand geführt bzw. verwahrt wird – bei Abwesenheit ist eine Eintragung in eine Liste möglich, die im Schließfach des Vereins verwahrt und nachträglich in die Schießkladde eingefügt wird.



