Der RSB hat die Regeln für die Erteilung eines Bedürfnisses dem neuen Waffengesetz „angepaßt“.
Wer zukünftig ein Bedürfniss beantragen möchte, muß nachweisen – im Verein mit dieser Waffe auch schießen zu können – dh. die Trainingsmöglichkeit muß auf einem Schießstand des Vereins gegeben sein.
Der Vorstand hat, um dieses Problem für langwaffenschützen zu lösen, ab 2021 eine Langwaffenbahn für KK in Bergeborbeck angemietet – Näheres gibt es später.